1 / 2
Sandfilterkessel
- Aktuelles Gebot
- Status
Angaben zum Los
- Menge
- 1
- Marge
- Ja
- Lieferbedingungen
- Ex Fundament - unverpackt
Weitere Details
BESICHTIGUNG findet nur mit Voranmeldung per E-Mail statt: office@karner-dechow.at
ZAHLUNG ist nach Erhalt der Zuschläge sofort fällig. Zahlungsanweisung ist in www.troostwijkauctions.com / Meine Einkäufe / Bezahlen (Checkout) hinterlegt. Online Zahlung möglich. Banküberweisung dauert mindestens 2 volle Werktage!!
KEINE VERPACKUNG: Lose werden ohne Palette und/ohne Box verkauft, wenn dies nicht anderweitig erwähnt wird. Zusätzlich werden Lose nicht verpackt oder für den Transport vorbereitet.
KEINE VERLADUNG: Jegliches Verladen muss vom Käufer selbst durchgeführt werden und erfolgt ab Übernahme auf eigenes Risiko.
ZUFAHRT: Keine Zufahrt für Sattelschlepper. Nur LKW bis max. 18t
LIEFERBEDINGUNG: Ex Works (Incoterms)
Zahlungsvorgang / Payment Process
ABHOLUNG: Sollten Sie ihrer Pflicht zur Abholung nicht nachkommen, werden allfällige Lager- und Administrationskosten (in der Höhe von €50 pro Tag pro Rechnung), sowie notwendige Räumungs- & Entsorgungskosten (Verrechnung nach tatsächlich angefallenen Kosten) mit dem Betrag Ihrer gezahlten Rechnung gegenverrechnet und die fällige Summe einbehalten. Sofern der fällige Betrag die Rechnungssumme übersteigt, geht der Eigentumsübergang zurück an den Verkäufer und Sie verlieren jedes Recht an Ihrer ersteigerten Ware. Sollte ein Differenzbetrag zwischen fälligen Lager- und Administrationskosten, sowie notwendige Räumungs- & Entsorgungskosten und der gezahlten Rechnung bestehen, dann wird diese Differenz zurücküberwiesen, der Eigentumsübergang geht auch in diesem Fall zurück an den Verkäufer.
ABHOLUNG: Sollten Sie ihrer Pflicht zur Abholung nicht nachkommen, werden allfällige Lager- und Administrationskosten (in der Höhe von €50 pro Tag pro Rechnung), sowie notwendige Räumungs- & Entsorgungskosten (Verrechnung nach tatsächlich angefallenen Kosten) mit dem Betrag Ihrer gezahlten Rechnung gegenverrechnet und die fällige Summe einbehalten. Sofern der fällige Betrag die Rechnungssumme übersteigt, geht der Eigentumsübergang zurück an den Verkäufer und Sie verlieren jedes Recht an Ihrer ersteigerten Ware. Sollte ein Differenzbetrag zwischen fälligen Lager- und Administrationskosten, sowie notwendige Räumungs- & Entsorgungskosten und der gezahlten Rechnung bestehen, dann wird diese Differenz zurücküberwiesen, der Eigentumsübergang geht auch in diesem Fall zurück an den Verkäufer.